In italienischen Zügen
sind seit Mitte Oktober nur noch Hunde unter sechs Kilogramm zugelassen, die in einem Käfig transportiert werden.
Zusätzlich müssen die Besitzer ein tierärztliches Attest bei sich haben, das ansteckende Krankheiten ausschließt.
Diese Bestätigung darf nicht älter als 30 Tage sein.
Seit November drohen Hundebesitzern ohne Bescheinigung in Zügen eine Strafe von 100 Euro.
Hintergrund: Italienische Züge sind in der Vergangenheit öfter wegen Flohinvasionen in die Schlagzeilen geraten. In Spanien gilt die gleiche Regelung für Hunde.
entnommen: ADAC Motorwelt 11/2008




